Bevor Sie Österreich und Schweiz verlassen
Abmeldung
Österreich: Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe Ihres Hauptwohnsitzes bei der Gemeinde dieses Wohnsitzes; geben Sie Ihre neue Adresse oder zumindest das Land an, in das Sie ziehen. Schweiz: Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde ab, wenn Sie für mehr als drei Monate wegziehen.
Wegzugsbesteuerung
Österreich behandelt einen Wegzug ins Ausland als Veräußerung von Kapitalvermögen wie Aktien und Fonds; bei einem Umzug in ein EU-Land wie Zypern wird die Steuer auf Antrag festgestellt, aber erst beim tatsächlichen Verkauf erhoben. Der Aufschub endet, wenn Sie später in ein Land außerhalb von EU und EWR weiterziehen. Die Schweiz besteuert keine Gewinne aus privatem beweglichem Vermögen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Zypern hat mit Österreich ein 1990 unterzeichnetes Abkommen, geändert durch ein seit dem 1. April 2013 geltendes Protokoll, und mit der Schweiz eines, das 2014 unterzeichnet wurde, seit dem 15. Oktober 2015 in Kraft ist und durch ein Protokoll von 2020 geändert wurde. Sie regeln, welches Land Renten, Dividenden und Veräußerungsgewinne besteuert.
Rente
Österreich: Nach der EU-Koordinierung zählen Ihre österreichischen Beiträge weiter, und die Pension wird auf Ihr Bankkonto in Zypern gezahlt. Schweiz: Nach dem Wegzug sind Sie nicht mehr in der obligatorischen AHV/AVS versichert, und die freiwillige AHV/AVS steht nur Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU und der EFTA offen, also nicht in Zypern. Ordentliche Schweizer Renten werden unabhängig vom Wohnort ausgezahlt.
Krankenversicherung
Wechsel zu GESY oder in eine private Versicherung. Ein österreichischer Pensionist ohne Einkommen in Zypern beantragt beim österreichischen Versicherungsträger das Formular S1 und registriert es in Zypern; Schweizer Rentner mit Wohnsitz in der EU bleiben in der Regel in der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung.
Registrierung
Yellow Slip für EU- und Schweizer Bürger.
