Einwanderung nach Zypern: Welche Aufenthaltserlaubnis passt?
Am Anfang stehen Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszweck. EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige, die länger als drei Monate bleiben, müssen innerhalb von vier Monaten nach der Ankunft eine Anmeldebescheinigung (Registration Certificate, MEU1) beantragen; „Yellow Slip“ ist ihr gängiger Spitzname. Bürger anderer Staaten brauchen einen Aufenthaltsweg, der zu ihrem Zweck passt, etwa Beschäftigung, Familie, Studium, Remote-Arbeit oder Aufenthalt als Besucher. „Pink Slip“ ist eine inoffizielle Bezeichnung für die Aufenthaltserlaubnis als Besucher, kein Etikett für jede Erlaubnis von Nicht-EU-Bürgern.
Für Aufenthaltserlaubnisse ist das Migration Department (Migrationsbehörde) des Deputy Ministry of Migration and International Protection (Vize-Ministerium für Migration und internationalen Schutz) zuständig, vielen noch als Civil Registry and Migration Department (CRMD) bekannt. In Nikosia stellen Sie den Antrag direkt bei der Behörde, in den anderen Bezirken bei der Police Aliens and Immigration Unit (Ausländer- und Einwanderungsabteilung der Polizei). Unser Leitfaden zur Migrationsbehörde enthält Adressen, Termine und Online-Verlängerungen.
Wir prüfen, welcher Weg zu Ihnen passt, bereiten die Unterlagen vor und halten Sie bis zur Entscheidung auf dem Laufenden; wo eine Vertretung vorgeschrieben ist, unterzeichnet und reicht ein zugelassener Rechtsanwalt sie ein.

