Kurz gesagt
- Eine Rente aus dem Ausland: 5 % auf den Betrag über 5.000 € oder der normale Tarif 2026 – Sie wählen jedes Jahr neu.
- Nach dem Tarif sind 2026 die ersten 22.000 € Einkommen steuerfrei.
- Rentner aus Nicht-EU-Ländern leben hier in der Regel mit einer Aufenthaltserlaubnis als Besucher (Pink Slip), die keine Erwerbstätigkeit erlaubt.
Ruhestand auf Zypern: die Kurzantwort
Sie können auf Zypern von Einkünften aus dem Ausland im Ruhestand leben. EU-Bürger melden sich für den Yellow Slip (MEU1) an. Rentner aus Nicht-EU-Ländern nehmen meist eine Aufenthaltserlaubnis als Besucher (Pink Slip), ausgestellt für ein Jahr und verlängerbar, für 70 € plus 70 € für die erste Eintragung, ohne Arbeitserlaubnis; oder den Daueraufenthalt der Kategorie F, der ein gesichertes Einkommen von mindestens 9.568 € pro Jahr plus 4.613 € je unterhaltsberechtigter Person und eine Antragsgebühr von 500 € verlangt. Sobald Sie steuerlich ansässig sind, nach mehr als 183 Tagen im Jahr, wird eine ausländische Rente entweder mit 5 % auf den Betrag über 5.000 € pro Jahr oder nach dem normalen Tarif besteuert, bei dem die ersten 22.000 € steuerfrei sind; Sie wählen jedes Jahr. Steuerlich Ansässige zahlen außerdem 2,65 % GESY auf Renten. Inhaber der Kategorie F sind über GESY versichert; der Pink Slip ist keine GESY-Kategorie, behalten Sie daher eine private Krankenversicherung. Ein Rentner, dessen Rente aus einem anderen EU-Land kommt, kann stattdessen in der Regel ein Formular S1 registrieren.
Ruhestand auf Zypern: Aufenthalt und Krankenversicherung für Rentner
EU-Bürger melden sich für den Yellow Slip (Anmeldebescheinigung, MEU1) an. Rentner aus Nicht-EU-Ländern haben beim Migration Department (Migrationsbehörde) zwei Wege:
- Aufenthaltserlaubnis als Besucher (Pink Slip). Für Personen, die von eigenen Mitteln leben. Die erste Erlaubnis gilt ein Jahr und ist verlängerbar; sie kostet 70 € plus 70 € für die erste Eintragung in das Ausländerregister. Inhaber dürfen in Zypern weder arbeiten noch ein Unternehmen führen.
- Immigration Permit der Kategorie F. Daueraufenthalt für Personen mit gesichertem Einkommen aus dem Ausland und ohne Erwerbstätigkeit in Zypern. Die Behörde verlangt mindestens 9.568 € pro Jahr für den Antragsteller plus 4.613 € für jede unterhaltsberechtigte Person; Renten, Dividenden, Zinsen und Mieten zählen mit. Die Antragsgebühr beträgt 500 € für alle im Antrag aufgeführten Personen zusammen, plus 70 € pro Person für ein Alien Registration Certificate (ARC). Das Aufenthaltsrecht ist unbefristet, die Karte wird alle zehn Jahre erneuert, und die Erlaubnis erlischt, wenn Sie sich nicht innerhalb eines Jahres nach der Genehmigung niederlassen oder zwei Jahre lang abwesend sind. Anträge werden nur in den Büros der Behörde in Nikosia eingereicht.
GESY. Das allgemeine Gesundheitssystem Zyperns deckt Nicht-EU-Bürger ab, die hier leben und eine Daueraufenthaltserlaubnis besitzen, wozu auch die Kategorie F gehört. Die Aufenthaltserlaubnis als Besucher gehört nicht zu den GESY-Kategorien, daher sollten Inhaber eines Pink Slip eine private Krankenversicherung behalten. EU-Bürger sind abgedeckt, wenn sie hier arbeiten oder ein Daueraufenthaltsrecht haben (MEU3). Ein Rentner, dessen Rente aus einem anderen EU-Land stammt, kann in der Regel ein Formular S1, ausgestellt vom Land, das die Rente zahlt, bei GESY registrieren. Steuerlich Ansässige zahlen auf Renten einen GESY-Beitrag von 2,65 %.
Wie die Rente selbst besteuert wird, lesen Sie in den Abschnitten oben und im Rechner für die Rentenbesteuerung. Wir bereiten den Aufenthaltsantrag vor und sorgen für die richtige Reihenfolge der Schritte; wo ein Vertreter vorgeschrieben ist, reicht ein zugelassener Rechtsanwalt ihn ein. Siehe Kategorie F und Aufenthaltserlaubnis als Besucher sowie GESY und Krankenversicherung. Zahlen geprüft am 23. Oktober 2026.
Wie wird eine ausländische Rente in Zypern besteuert?
Eine Rente für im Ausland geleistete Arbeit wird mit 5 % auf den Teil über 5.000 € pro Jahr besteuert. Stattdessen können Sie sie zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen nach dem normalen Tarif versteuern: 0 % bis 22.000 €, dann 20 %, 25 %, 30 % und 35 % über 72.000 €. Eine kleine Rente ist nach dem Tarif oft günstiger, eine größere mit 5 %.
Vergleichen Sie beides mit dem Rechner für die Besteuerung ausländischer Renten.
Wie viel Steuer fällt auf eine ausländische Rente an? Zwei Rechenbeispiele
Beide Beispiele gelten für eine in Zypern steuerlich ansässige Person im Jahr 2026 ohne weitere Einkünfte. Sie entsprechen dem Rechner für die Rentenbesteuerung.
Rente von 30.000 € pro Jahr.
- Sondersatz: 5 % × (30.000 € − 5.000 €) = 5 % × 25.000 € = 1.250 €.
- Normaler Tarif: nichts auf die ersten 22.000 €, dann 20 % × 8.000 € = 1.600 €.
- Der Sondersatz ist 350 € günstiger, also wählen Sie ihn für dieses Jahr.
- GESY: 2,65 % × 30.000 € = 795 €, unabhängig von der gewählten Steueroption.
Rente von 20.000 € pro Jahr. Der Sondersatz ergibt 5 % × 15.000 € = 750 €. Nach dem normalen Tarif liegt die gesamte Rente innerhalb der steuerfreien 22.000 €, die Steuer beträgt also 0 €. Hier ist der Tarif günstiger. GESY beträgt 530 €.
Weitere Einkünfte verändern den Vergleich. Beim Sondersatz werden die übrigen Einkünfte für sich nach dem Tarif besteuert; bei der Tarifoption werden sie zur Rente addiert. Deshalb wird die Wahl jedes Jahr neu getroffen.
Wie beantragen Sie die 5-%-Option?
Sie wählen die Option in Ihrer Einkommensteuererklärung (TF1), die Sie im Portal Tax For All (TFA) einreichen. Die Erklärung für das Steuerjahr 2026 ist bis 31. Juli 2027 fällig. Zuerst brauchen Sie eine zyprische Steuernummer; ab 2026 muss sich jede steuerlich ansässige Person zwischen 25 und 70 Jahren registrieren.
Bewahren Sie die Rentenbescheide des zahlenden Landes und Nachweise über dort einbehaltene Steuern auf. Besteuert auch das zahlende Land die Rente, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen ihm und Zypern, wer sie besteuert, und die ausländische Steuer kann angerechnet werden. Zypern hat Abkommen mit mehr als 60 Ländern; das Finanzministerium veröffentlicht die Liste.
Wann wird ein Rentner in Zypern steuerlich ansässig?
Die 5-%-Option setzt die steuerliche Ansässigkeit in Zypern voraus: mehr als 183 Tage hier oder die 60-Tage-Regel mit Arbeit und einer Wohnung in Zypern. Klären Sie mit dem Finanzamt Ihres Heimatlandes, wie es Ihre Rente nach dem Wegzug behandelt; Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welcher Staat welche Rente besteuert.
Die meisten Rentner nutzen die 183-Tage-Regel, denn die 60-Tage-Regel verlangt zusätzlich Arbeit, ein Gewerbe oder ein Direktorenamt in Zypern. Der Ankunftstag zählt als Tag in Zypern, der Abreisetag als Tag außerhalb. Ein Rentner, der fünf Monate hier und sieben Monate zu Hause verbringt, ist in der Regel nicht in Zypern steuerlich ansässig, und die 5-%-Option steht dann nicht zur Verfügung. Wie die Tage gezählt werden, lesen Sie bei der 60-Tage-Regel.
Welche Aufenthaltserlaubnis braucht ein Rentner?
EU-Bürger melden sich innerhalb von vier Monaten für den Yellow Slip (MEU1) an. Alle anderen beantragen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis als Besucher (Pink Slip): ein Jahr, verlängerbar, Leben vom eigenen Einkommen ohne Erwerbstätigkeit.
Sind Rentner über GESY versichert?
GESY, das allgemeine Gesundheitssystem, erhebt 2,65 % auf die Renten von in Zypern steuerlich Ansässigen, auf Einkommen bis 180.000 €, sofern keine Befreiung gewährt wird. Bis Sie GESY beitreten, behalten Sie eine private Versicherung.
In welcher Reihenfolge sollte ein Rentner umziehen?
- Klären Sie mit dem Finanzamt des Landes, das Ihre Rente zahlt, wie es die Rente nach dem Wegzug behandelt, und lesen Sie das Abkommen mit Zypern.
- Wählen Sie den Aufenthaltsweg: Yellow Slip für EU-Bürger; Aufenthaltserlaubnis als Besucher oder Kategorie F für alle anderen.
- Besorgen Sie Unterlagen aus dem Heimatland: Führungszeugnis und Personenstandsurkunden mit Apostille. Für die Kategorie F sind ab dem 1. September 2026 außerdem im Ausland durchgeführte medizinische Untersuchungen nötig.
- Mieten Sie eine Wohnung und eröffnen Sie ein zyprisches Bankkonto. Antragsteller für den Pink Slip weisen Überweisungen aus dem Ausland von mindestens 2.000 € pro Monat nach, plus 20 % für den Ehepartner und 15 % je Kind.
- Sorgen Sie für Krankenversicherungsschutz: ein Formular S1 aus einem EU-Rentenland oder, für eine Aufenthaltserlaubnis als Besucher, eine private Versicherung mit stationärer und ambulanter Versorgung und Überführung der sterblichen Überreste (Plan A).
- Registrieren Sie sich für eine Steuernummer und reichen Sie die erste Erklärung ein, mit der günstigeren Rentenoption.
Brauchen Sie dabei Hilfe? Wir prüfen Ihren Fall, bereiten den Antrag vor und reichen ihn für Sie ein.
Ausländische Rente versteuernFragen
Wie viel Steuer zahle ich in Zypern auf eine ausländische Rente von 30.000 €?
1.250 € im Jahr 2026 mit dem Sondersatz: 5 % auf die 25.000 € über 5.000 €. Nach dem normalen Tarif wären es 1.600 €, der Sondersatz ist also günstiger. GESY von 2,65 % kommt mit 795 € hinzu.
Kann ich zwischen dem 5-%-Satz und dem normalen Tarif wechseln?
Ja, jedes Jahr. Sie wählen in der Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr und können so jedes Mal die günstigere Option nehmen.
Muss ich für den 5-%-Satz steuerlich ansässig sein?
Ja. Der Sondersatz gilt für in Zypern steuerlich Ansässige: mehr als 183 Tage im Jahr in Zypern oder die 60-Tage-Regel, die zusätzlich Arbeit, ein Gewerbe oder ein Direktorenamt hier verlangt.
Kann ein Rentner mit Pink Slip GESY nutzen?
Nein. Die Aufenthaltserlaubnis als Besucher gehört nicht zu den Kategorien der GESY-Leistungsberechtigten, behalten Sie daher eine private Krankenversicherung. Inhaber der Kategorie F und EU-Rentner mit einem Formular S1 können GESY nutzen.
Anhand der unten genannten Quellen geprüft am 29. Oktober 2026.
Quellen
- PwC Worldwide Tax Summaries — Zypern, Ermittlung des Einkommens natürlicher Personen (geprüft am 4. August 2026)
- PwC — Zypern, Steuern auf das Einkommen natürlicher Personen, geprüft am 28. Oktober 2026
- gov.cy — Besucher und Familienangehörige, geprüft am 28. Oktober 2026
- Tax Department (zyprische Steuerbehörde): GESY-Beiträge, geprüft am 28. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Immigration Permits, Kategorie F (Einkommen, Gebühren, Gültigkeit), geprüft am 23. Oktober 2026
- Health Insurance Organisation (HIO, Träger von GESY): Kategorien von Leistungsberechtigten, geprüft am 23. Oktober 2026
- Health Insurance Organisation (HIO): Leitfaden zur GHS-Anmeldung für nicht-zyprische Staatsangehörige, Inhaber eines S1 (PDF von 2019, bereitgestellt von der Deutschen Botschaft Nikosia), geprüft am 23. Oktober 2026
- GOV.UK: Gesundheitsversorgung in Zypern (S1 für Bezieher der britischen staatlichen Rente), geprüft am 23. Oktober 2026
- Health Insurance Organisation (HIO): Finanzierung und Beiträge des GHS, geprüft am 23. Oktober 2026
- Ministry of Finance: Steueranreize (8 % auf Krypto, 5 % auf Renten über 5.000 €), geprüft am 28. Oktober 2026
- Tax Department (zyprische Steuerbehörde): Einkommensteuererklärung natürlicher Personen (TF1) und Steuertarif 2026, geprüft am 28. Oktober 2026
- Ministry of Finance: geltende Doppelbesteuerungsabkommen, geprüft am 28. Oktober 2026
- Tax Department (zyprische Steuerbehörde): Vermeidung der Doppelbesteuerung, geprüft am 24. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): im Ausland durchgeführte medizinische Untersuchungen für Immigration Permits A–F, ab 1. September 2026, geprüft am 28. Oktober 2026
- Migrationsbehörde: Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis als Besucher, geprüft am 24. Oktober 2026
- Business in Cyprus (gov.cy): Anmeldung zur Einkommensteuer (steuerlich Ansässige von 25 bis 70 Jahren ab 2026), geprüft am 28. Oktober 2026
- Tax Department (gov.cy): 2026 tax reform guide for individuals (in Greek)
Zahlen geprüft am 29. Oktober 2026. Regeln ändern sich: Wir bestätigen sie für Ihren Fall, bevor Sie handeln.

