Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen
Wer Deutschland mit einer Beteiligung von 1 % oder mehr an einer Gesellschaft verlässt, wird so behandelt, als hätte er die Anteile verkauft. Prüfen Sie, ob die Wegzugsbesteuerung greift, den steuerpflichtigen Teil und den Höchstbetrag – sofort oder in 7 Raten zu zahlen.
Regeln geprüft am Oktober 2026Wegzug aus Deutschland mit Gesellschaftsanteilen
Die Wegzugsbesteuerung greift
- Gewinn
- 475.000 €
- Steuerpflichtiger Teil (60 %)
- 285.000 €
- Steuer höchstens (47,48 %)
- 135.304 €
- Oder 7 Jahresraten von
- 19.329 €
Die Obergrenze rechnet mit dem Spitzensteuersatz von 45 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer; die tatsächliche Steuer hängt vom deutschen Tarif und Ihren übrigen Einkünften ab. Die Steuer entfällt, wenn Sie innerhalb von 7 Jahren zurückkehren, ohne die Anteile zu verkaufen.
Eine Orientierung anhand veröffentlichter Regeln, keine Steuerberatung.
So funktioniert es
- 1
Voraussetzungen
Eine Beteiligung von 1 % oder mehr in den letzten 5 Jahren und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland für 7 der letzten 12 Jahre.
- 2
Fiktiver Verkauf
Marktwert abzüglich Ihrer Anschaffungskosten; 60 % des Gewinns werden mit Ihrem deutschen Steuersatz besteuert.
- 3
Zahlung
Sofort oder in 7 zinslosen Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung; die Steuer entfällt, wenn Sie innerhalb von 7 Jahren zurückkehren.
Fragen
Warum nur eine Obergrenze?
Die tatsächliche Steuer hängt vom deutschen Tarif und Ihren übrigen Einkünften im Wegzugsjahr ab; 45 % ist der Spitzensteuersatz.
Gilt § 2 AStG für Zypern?
Das hängt von Ihrem Fall ab; ein Berater prüft es.
Quellen und Grenzen
- § 6 Außensteuergesetz, Wegzugsbesteuerung von Anteilen (gesetze-im-internet.de), geprüft am 28. Oktober 2026
- § 17 Einkommensteuergesetz, Veräußerung von Anteilen ab 1 % (gesetze-im-internet.de), geprüft am 28. Oktober 2026
- § 3 Nr. 40 Einkommensteuergesetz, Teileinkünfteverfahren, 60 % steuerpflichtig (gesetze-im-internet.de), geprüft am 28. Oktober 2026
- § 4 Solidaritätszuschlaggesetz 1995, Solidaritätszuschlag 5,5 % (gesetze-im-internet.de), geprüft am 28. Oktober 2026
Ein Modell veröffentlichter Regeln, keine Steuerberatung. Regeln geprüft am Oktober 2026; wir bestätigen sie für Ihren Fall, bevor Sie handeln.
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