Kurz gesagt
- EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige reisen mit dem Personalausweis ein; für alle anderen gelten die gemeinsamen Visumlisten der EU.
- Ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt gilt für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und nur für Zypern.
- Inhaber eines Schengen-Visums für zwei oder mehrere Einreisen können Zypern ohne zyprisches Visum besuchen, außer Staatsangehörige der Türkei und Aserbaidschans.
- Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis: als Besucher (Pink Slip), als digitaler Nomade, Kategorie F, zur Beschäftigung oder, für EU-Bürger, den Yellow Slip.
Visum für Zypern: die Kurzantwort
Ob Sie ein Visum für Zypern brauchen, hängt von Ihrem Pass ab. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz reisen mit einem Personalausweis ein. Staatsangehörige der Länder auf der EU-Liste der visumfreien Staaten können mit einem Reisepass bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bleiben. Alle anderen, auch Staatsangehörige Indiens und Pakistans, beantragen ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt bei einem zyprischen Konsulat, frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor der Reise; es kostet 90 € (45 € für Kinder von 6 bis 12 Jahren), und meist wird innerhalb von 15 Tagen entschieden. Zypern ist in der EU, aber nicht im Schengen-Raum: Ein zyprisches Visum gilt nur für Zypern, doch mit einem gültigen Schengen-Visum für zwei oder mehrere Einreisen können Sie Zypern ohne zyprisches Visum besuchen, sofern Sie nicht Staatsangehöriger der Türkei oder Aserbaidschans sind. Ein Visum ist für Besuche. Um hier zu leben, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, etwa eine Aufenthaltserlaubnis als Besucher (Pink Slip), eine Erlaubnis für digitale Nomaden, die Kategorie F oder eine Arbeitserlaubnis, oder als EU-Bürger den Yellow Slip.
Visum für Zypern: Wer braucht eines?
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens brauchen kein Visum. Sie können mit einem Personalausweis mit Lichtbild oder mit einem Reisepass einreisen.
Alle anderen prüfen die EU-Liste der Länder, deren Staatsangehörige ein Visum brauchen, und derjenigen, die davon befreit sind. Zypern wendet dieselbe Liste an. Steht Ihr Land auf der Liste der befreiten Länder, können Sie mit einem gültigen Reisepass für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen. Andernfalls beantragen Sie vor der Reise ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt.
Manche Befreiungen hängen von der Art des Passes ab. Für Albanien, Georgien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Ukraine brauchen nur Inhaber älterer, nicht biometrischer Pässe ein Visum. Auch Inhaber einer zyprischen Einreiseerlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis brauchen kein Visum.
Visum für Zypern für Inder, Pakistaner und andere visumpflichtige Staatsangehörige. Staatsangehörige Indiens, Pakistans, der Philippinen, Nigerias und der anderen Länder auf der EU-Visumliste beantragen vor der Reise ein Besuchsvisum für Zypern (ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt). Die oben genannte Ausnahme gilt weiterhin: Mit einem gültigen Schengen-Visum für zwei oder mehrere Einreisen können sie Zypern ohne zyprisches Visum besuchen, sofern sie nicht Staatsangehörige der Türkei oder Aserbaidschans sind.
In der EU, aber nicht im Schengen-Raum
Zypern ist ein EU-Mitgliedstaat, wendet die Schengen-Regeln aber noch nicht vollständig an. Daraus folgen zwei Dinge.
- Ein zyprisches Visum gilt nur für Zypern. Es berechtigt nicht zur Weiterreise in den Schengen-Raum. Dasselbe gilt für zyprische Aufenthaltserlaubnisse.
- Schengen-Visa werden in Zypern anerkannt. Wenn Sie ein gültiges Schengen-Visum für zwei oder mehrere Einreisen oder ein nationales Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates besitzen, brauchen Sie für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein zyprisches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Diese Regel gilt nicht für Staatsangehörige der Türkei und Aserbaidschans. Ein Schengen-Visum für eine einmalige Einreise reicht nicht aus.
Familienangehörige von zyprischen und anderen EU-Bürgern, die eine Aufenthaltskarte besitzen, können sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum bewegen.
Visum für Zypern für Inder und Pakistaner
Staatsangehörige Indiens und Pakistans brauchen vor der Reise ein Visum für Zypern: Beide Länder stehen auf der EU-Liste der Staaten, deren Bürger ein Visum benötigen, und Zypern, das zur EU, aber noch nicht zum Schengen-Raum gehört, stellt ein eigenes nationales Visum aus. Wenn Sie ein gültiges Schengen-Visum für zwei oder mehrere Einreisen oder ein nationales Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staats besitzen, können Sie damit Zypern bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen besuchen. Andernfalls beantragen Sie es bei der zyprischen Botschaft oder dem Konsulat für Ihr Land oder bei dem Visazentrum, an das diese Sie verweisen; in Indien ist das die High Commission of Cyprus in Neu-Delhi. Ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt erlaubt Ihnen weder, hier zu arbeiten, noch, hier zu leben. Dafür brauchen Sie eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, und diese Akte bereiten wir mit Ihnen vor.
Die 90/180-Regel
Ein kurzfristiger Aufenthalt bedeutet nicht mehr als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Der Zeitraum ist rollierend: Zählen Sie an jedem Tag Ihres Aufenthalts 180 Tage zurück und addieren Sie die Tage, die Sie in Zypern verbracht haben. Die Summe darf 90 nicht überschreiten.
Ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt kann das Migration Department (Migrationsbehörde) nur in begrenzten Fällen verlängern:
- höhere Gewalt oder humanitäre Gründe, die Sie an der Ausreise hindern: gebührenfrei;
- schwerwiegende persönliche Gründe: eine Gebühr von 30 €.
Ein an der Grenze ausgestelltes Visum kann nicht verlängert werden. Ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist kein Weg, um in Zypern zu leben: Es wird zu anderen Zwecken als der Einwanderung ausgestellt.
So beantragen Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt
Wo: bei der zyprischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Wohnsitzland oder in dem Visumzentrum, an das Sie verwiesen werden.
Wann: frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor der Reise (neun Monate für Seeleute).
Unterlagen:
- ein Reisepass, der mindestens drei Monate nach Ihrer Ausreise aus Zypern gültig ist, zwei leere Seiten hat und in den letzten 10 Jahren ausgestellt wurde;
- das unterschriebene Antragsformular und ein aktuelles Foto;
- Buchungen für Rückflug und Hotel oder ein notariell beglaubigtes Verpflichtungsformular eines Gastgebers;
- eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 30.000 €;
- Nachweise über finanzielle Mittel, Beschäftigung und Familienstand, wie vom Konsulat verlangt.
Kosten: 90 €; 45 € für Kinder von 6 bis 12 Jahren; unter 6 Jahren kostenlos. Staatsangehörige von Ländern mit einem EU-Visaerleichterungsabkommen zahlen 35 €.
Dauer: in der Regel 15 Tage, bis zu 45 Tage, wenn der Antrag weitere Prüfungen erfordert. Eine Ablehnung erfolgt schriftlich und kann innerhalb von 75 Tagen angefochten werden. Ein Visum garantiert keine Einreise: Grenzbeamte können den Reisezweck und Ihre finanziellen Mittel prüfen.
Länger bleiben: Welcher Weg passt?
| Weg | Für wen | Arbeit in Zypern | Behördliche Gebühren | Veröffentlichte Bearbeitungszeit |
|---|---|---|---|---|
| Besucher (Pink Slip) | Nicht-EU, Leben von eigenen Mitteln | Nein | 70 € Erlaubnis + 70 € Ersteintragung | In der Regel innerhalb von 4 Monaten |
| Digitale Nomaden | Remote-Arbeitende aus Nicht-EU-Ländern | Nur für Arbeitgeber oder Kunden im Ausland | 70 € Erlaubnis + 70 € Ersteintragung | 5–7 Wochen |
| Kategorie F | Nicht-EU, gesichertes Einkommen aus dem Ausland | Nein | 500 € pro Antrag + 70 € pro Person | Nicht angegeben |
| Beschäftigung | Nicht-EU mit Jobangebot | Ja, für den genannten Arbeitgeber | Ab 120 € (Standardverfahren) | Bis zu 4 Monate (Standardverfahren) |
| Yellow Slip | EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige | Ja | €20 | Innerhalb eines Monats |
So funktionieren die Wege für einen längeren Aufenthalt
- Aufenthaltserlaubnis als Besucher (Pink Slip). Für Personen, die in Zypern leben möchten, ohne zu arbeiten. Sie reisen als Besucher ein und reichen das Formular MVIS8 ein, bevor Ihr Visum oder Ihr visumfreier Aufenthalt endet. Die erste Erlaubnis gilt ein Jahr. Inhaber dürfen keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Siehe Hilfe beim Pink Slip.
- Digitale Nomaden. Für Remote-Arbeitende, die bei einem Unternehmen im Ausland angestellt oder als Selbstständige für Kunden im Ausland tätig sind, mit einem Nettoeinkommen von mindestens 3.500 € im Monat. Sie beantragen die Erlaubnis innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft, nur in Nikosia. Siehe Hilfe beim Cyprus Digital Nomad Visa Scheme.
- Kategorie F. Eine Daueraufenthaltserlaubnis für Personen mit einem gesicherten Einkommen aus dem Ausland von mindestens 9.568 € pro Jahr plus 4.613 € für jede unterhaltsberechtigte Person, die in Zypern nicht arbeiten. Einreichung in Nikosia nach Terminvereinbarung. Siehe Hilfe bei Kategorie F.
- Beschäftigung. Ihr Arbeitgeber beantragt vor Ihrer Ankunft eine Einreiseerlaubnis. Siehe Arbeiten in Zypern als Ausländer.
- EU-Bürger. Keine Erlaubnis nötig, aber wenn Sie länger als drei Monate bleiben, melden Sie sich innerhalb von vier Monaten nach der Einreise für einen Yellow Slip (Anmeldebescheinigung, Formular MEU1) an. Siehe Hilfe beim Yellow Slip.
Alle Nachweise müssen auf Griechisch oder Englisch sein oder amtlich übersetzt werden, und ausländische öffentliche Urkunden brauchen in der Regel eine Apostille.
Häufige Fehler
- Die Annahme, ein Schengen-Visum für eine einmalige Einreise gelte auch für Zypern. Das gilt nur für Visa für zwei oder mehrere Einreisen, und nicht für türkische oder aserbaidschanische Staatsangehörige.
- Die Erwartung, dass ein zyprisches Visum für eine Reise nach Griechenland oder Italien gilt. Es gilt nur für Zypern.
- Den Antrag als Besucher erst zu stellen, wenn das Visum oder die 90 Tage abgelaufen sind.
- Die Erlaubnis für digitale Nomaden mehr als drei Monate nach der Ankunft zu beantragen.
- Mit einer Aufenthaltserlaubnis als Besucher eine Arbeit aufzunehmen oder mit einer Erlaubnis für digitale Nomaden für zyprische Kunden zu arbeiten.
Wann sich Unterstützung lohnt
Kurze Besuche sind einfach. Ein Umzug nicht: Jeder Weg hat eigene Formulare, Einkommensnachweise, ärztliche Untersuchungen und Fristen, die am Tag Ihrer Ankunft beginnen. Wir bestätigen den Weg, listen die Dokumente für Ihre Familie auf und bereiten die Akte vor; wo ein Vertreter vorgeschrieben ist, reicht ein zugelassener Rechtsanwalt sie ein, und wir halten Sie auf dem Laufenden. CyprusPermit ist weder eine Anwaltskanzlei noch eine Behörde.
Brauchen Sie dabei Hilfe? Wir prüfen Ihren Fall, bereiten den Antrag vor und reichen ihn für Sie ein.
Pink Slip (Aufenthaltserlaubnis als Besucher)Anhand der unten genannten Quellen geprüft am 29. Oktober 2026.
Quellen
- gov.cy: Visa (Arten, Befreiungen, Gebühren, Verfahren), geprüft am 29. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Einreise nach Zypern, geprüft am 22. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Besucher und Familienangehörige, geprüft am 22. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Digitale Nomaden und Familienangehörige, geprüft am 22. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Immigration Permits (Kategorie F), geprüft am 22. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Entgeltliche Beschäftigung (kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis), geprüft am 22. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Anmeldung von EU-Bürgern (MEU1), geprüft am 22. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Beglaubigung von Dokumenten, geprüft am 22. Oktober 2026
Zahlen geprüft am 29. Oktober 2026. Regeln ändern sich: Wir bestätigen sie für Ihren Fall, bevor Sie handeln.


