Kurz gesagt
- Führungszeugnis und Personenstandsurkunden brauchen eine Apostille oder, in Ländern außerhalb des Haager Übereinkommens, eine Legalisation; Dokumente aus Russland und Serbien sowie viele öffentliche Urkunden aus der EU sind davon befreit.
- Übersetzungen ins Griechische fertigen vereidigte Übersetzer an; Übersetzungen ins Englische das Konsulat des ausstellenden Landes oder eine Regierungsstelle.
- Prüfen Sie, was der jeweilige Antrag verlangt: Für die erste Aufenthaltserlaubnis wird ein Führungszeugnis benötigt.
Dokumente vor dem Umzug nach Zypern: die Kurzantwort
Bestellen Sie zuerst die Papiere aus Ihrem Heimatland: Sie dauern am längsten, und die meisten Aufenthaltserlaubnisse verlangen sie. Typischerweise brauchen Sie einen Reisepass, der deutlich länger gültig ist als die Aufenthaltserlaubnis, ein Führungszeugnis für die erste Aufenthaltserlaubnis sowie Geburts- und Heiratsurkunden für Familienangehörige. Öffentliche Urkunden brauchen eine Apostille, wenn Ihr Land dem Haager Übereinkommen angehört, andernfalls eine konsularische Legalisation. Dokumente aus Russland und Serbien sind aufgrund bilateraler Abkommen befreit, und viele öffentliche Urkunden aus einem anderen EU-Land sind nach der Verordnung (EU) 2016/1191 befreit. Dokumente, die nicht auf Griechisch oder Englisch sind, brauchen eine beglaubigte Übersetzung: ins Griechische durch einen vereidigten Übersetzer in Zypern oder ins Englische durch das Konsulat des ausstellenden Landes oder eine Regierungsstelle dieses Landes. Holen Sie die Apostille vor der Übersetzung ein, prüfen Sie, was Ihr Weg verlangt, und bewahren Sie die Originale zusammen auf: Bei vielen Terminen werden sie verlangt.
Welche Dokumente brauchen Sie aus Ihrem Heimatland?
- Reisepass, der deutlich länger gültig ist als die geplante Aufenthaltserlaubnis. Für eine Aufenthaltserlaubnis als Besucher muss er mindestens drei Monate über den Antragstag hinaus gültig sein, und die Erlaubnis endet drei Monate vor Ablauf des Passes.
- Führungszeugnis mit Apostille, für die erste Aufenthaltserlaubnis. Bestellen Sie es kurz vor dem Umzug, damit es bei der Antragstellung aktuell ist.
- Heirats- und Geburtsurkunden für Ehepartner und Kinder, mit Apostille.
- Einkommensnachweise für Wege, die sie verlangen: Rentenbescheide, Arbeitsvertrag, Nachweise über Dividenden oder Mieteinnahmen.
- Diplome oder Nachweise über Berufserfahrung, wenn Sie angestellt werden: Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung verlangen einschlägige Qualifikationen oder zwei Jahre Berufserfahrung.
- Medizinische Untersuchungen für Einwanderungserlaubnisse wie Kategorie F: Ab dem 1. September 2026 gehören die Originale der im Ausland durchgeführten Untersuchungen, legalisiert, zu den Unterlagen, es sei denn, Sie haben bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis mit hinterlegten medizinischen Unterlagen.
- Schulunterlagen der Kinder, zur Erleichterung der Einschulung.
Welche Dokumente brauchen eine Apostille?
Im Ausland ausgestellte öffentliche Urkunden wie Führungszeugnisse, Geburts- und Heiratsurkunden und Diplome müssen beglaubigt werden, bevor eine zyprische Behörde sie anerkennt:
- Länder des Haager Übereinkommens: eine Apostille der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes.
- Andere Länder: Legalisation, in der Regel durch das Außenministerium des ausstellenden Landes und das zyprische Konsulat.
- Russland und Serbien: laut Migrationsbehörde aufgrund bilateraler Abkommen mit Zypern befreit.
- Andere EU-Länder: Viele öffentliche Urkunden, etwa zu Geburt, Ehe und Strafregister, sind nach der Verordnung (EU) 2016/1191 von der Apostille befreit. Die Verordnung bietet außerdem mehrsprachige Formulare, die eine Übersetzung ersetzen können.
Eine Apostille wird immer in dem Land ausgestellt, das die Urkunde ausgestellt hat. Zypern kann nur zyprische Urkunden mit einer Apostille versehen.
Was verlangt der jeweilige Weg?
- EU-Bürger (MEU1): Reisepass oder Personalausweis, Mietvertrag sowie Nachweis über Arbeit, Selbstständigkeit oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung.
- Aufenthaltserlaubnis als Besucher (Pink Slip): Reisepass, Führungszeugnis, Familienurkunden, Nachweis über Einkommen aus dem Ausland, Mietvertrag, Krankenversicherung nach Plan A und ein ärztliches Attest einer zyprischen Klinik.
- Beschäftigung: Diplome oder Nachweise über Berufserfahrung, der Arbeitsvertrag und die Unterlagen des Arbeitgebers.
- Familienzusammenführung: Heirats- und Geburtsurkunden sowie Nachweise über Aufenthalt und Einkommen der zusammenführenden Person. Der Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein und die Ehe seit mindestens einem Jahr bestehen.
- Kategorie F: Einkommensnachweis, Führungszeugnis und im Ausland durchgeführte medizinische Untersuchungen.
In welcher Reihenfolge sollten Sie vorgehen?
- Prüfen Sie Ihren Weg und besorgen Sie dessen Dokumentenliste.
- Bestellen Sie das Führungszeugnis und die Personenstandsurkunden.
- Lassen Sie jede Urkunde mit einer Apostille versehen oder legalisieren.
- Lassen Sie sie übersetzen, wenn sie nicht auf Griechisch oder Englisch sind.
- Besorgen Sie die zyprischen Dokumente nach Ihrer Ankunft: Mietvertrag, Versicherung, Kontoauszug, medizinische Untersuchungen.
Welche Dokumente erhalten Sie nach der Ankunft in Zypern?
Manche Dokumente lassen sich erst vor Ort erstellen. Planen Sie dafür zwei bis drei Wochen ein:
- Mietvertrag auf Ihren Namen. Für Mietverträge, die ab dem 1. Januar 2026 unterzeichnet werden, fällt keine Stempelsteuer an.
- Zyprisches Bankkonto und Kontoauszug. Eine Aufenthaltserlaubnis als Besucher verlangt Überweisungen aus dem Ausland von mindestens 2.000 € im Monat, zuzüglich 20 % für den Ehepartner und 15 % pro Kind.
- Krankenversicherung bei einem Versicherer in Zypern: Plan A mit stationärer und ambulanter Versorgung und Rückführung im Todesfall, für eine Aufenthaltserlaubnis als Besucher.
- Ärztliches Attest mit Blutuntersuchungen und einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs von einer zyprischen Klinik, für eine Aufenthaltserlaubnis als Besucher.
- Arbeitsvertrag mit einem zyprischen Arbeitgeber, für Wege über eine Beschäftigung und für die MEU1 auf Grundlage einer Arbeit.
Brauchen Sie eine Übersetzung ins Griechische oder Englische?
Dokumente, die nicht auf Griechisch oder Englisch sind, brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Die Migrationsbehörde akzeptiert zwei Arten:
- Eine Übersetzung ins Griechische durch einen vereidigten Übersetzer, der beim Press and Information Office (Presse- und Informationsamt) in Zypern registriert ist.
- Eine Übersetzung ins Englische durch das Konsulat des ausstellenden Landes oder eine Regierungsstelle dieses Landes.
Holen Sie zuerst die Apostille ein und lassen Sie dann das Dokument zusammen mit der Apostille übersetzen. Fragen Sie uns, in welcher Sprache die Unterlagen eingereicht werden.
Wie bewahren Sie Originale und Kopien auf?
Scannen Sie alles ein und bewahren Sie die Originale zusammen auf. Bei vielen Anträgen werden die Originale beim Termin verlangt.
- Legen Sie für jedes Familienmitglied eine Mappe mit Original, Apostille und Übersetzung an.
- Speichern Sie einen Scan jeder Seite in einem gemeinsamen Ordner, benannt nach Dokument und Datum.
- Notieren Sie das Ausstellungsdatum zeitkritischer Dokumente wie des Führungszeugnisses.
- Bringen Sie zu Terminen zwei Kopien jedes Dokuments mit.
Was sind die häufigsten Fehler?
- Ein Dokument übersetzen lassen, bevor es die Apostille hat: Dann muss die Übersetzung neu angefertigt werden.
- Ein Führungszeugnis mitbringen, das bei der Antragstellung schon zu alt ist.
- Annehmen, ein EU-Dokument brauche immer eine Apostille oder nie: Prüfen Sie die Verordnung für die jeweilige Dokumentart.
- Eine private Übersetzung aus dem Ausland verwenden, die weder von einem vereidigten Übersetzer in Zypern noch von den Behörden des ausstellenden Landes stammt.
- Dokumente für die Kinder vergessen, etwa Geburtsurkunden mit den Namen beider Eltern.
Brauchen Sie dabei Hilfe? Wir prüfen Ihren Fall, bereiten den Antrag vor und reichen ihn für Sie ein.
Apostille und ÜbersetzungFragen
Kann ich in Zypern eine Apostille für meine ausländischen Dokumente bekommen?
Nein. Eine Apostille stellt das Land aus, das die Urkunde ausgestellt hat. Zypern versieht nur zyprische Urkunden mit einer Apostille.
Brauchen EU-Dokumente in Zypern eine Apostille?
Oft nicht. Die Verordnung (EU) 2016/1191 befreit viele öffentliche Urkunden aus einem anderen EU-Land, etwa zu Geburt, Ehe und Strafregister, von der Apostille.
Wer darf meine Dokumente für die Migrationsbehörde übersetzen?
Ein vereidigter Übersetzer in Zypern für eine Übersetzung ins Griechische oder das Konsulat bzw. eine Regierungsstelle des ausstellenden Landes für eine Übersetzung ins Englische.
Brauchen englische Dokumente eine Übersetzung?
Nein. Die Migrationsbehörde akzeptiert Dokumente auf Griechisch oder Englisch. Nur Dokumente in anderen Sprachen brauchen eine beglaubigte Übersetzung.
Braucht ein Führungszeugnis eine Apostille?
Ja, für die erste Aufenthaltserlaubnis, sofern es nicht befreit ist: Dokumente aus Russland und Serbien sind befreit, und ein Strafregisterdokument aus der EU ist es nach der Verordnung (EU) 2016/1191 oft auch.
Anhand der unten genannten Quellen geprüft am 28. Oktober 2026.
Quellen
- Migration Department (Migrationsbehörde): Beglaubigung von Dokumenten (Apostille, Legalisation, Übersetzungen), geprüft am 24. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis als Besucher, geprüft am 24. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Gesetzgebung und Richtlinien (Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung), geprüft am 24. Oktober 2026
- Press and Information Office (Presse- und Informationsamt): beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer, geprüft am 24. Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2016/1191 über öffentliche Urkunden (EUR-Lex), geprüft am 28. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Anmeldung von EU-Bürgern (MEU1), geprüft am 24. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): Familienzusammenführung, geprüft am 24. Oktober 2026
- Migration Department (Migrationsbehörde): im Ausland durchgeführte medizinische Untersuchungen für Einwanderungserlaubnisse A–F, ab 1. September 2026, geprüft am 28. Oktober 2026
- Stamp Duty (Repeal) Law 239(I)/2025, Official Gazette 31 December 2025 (cylaw.org)
Zahlen geprüft am 28. Oktober 2026. Regeln ändern sich: Wir bestätigen sie für Ihren Fall, bevor Sie handeln.


